Erste Erwähnung in der lexikographischen Literatur
findet Albinoni in dem von Johann Gottfried Walther herausgegebenen
Musikalischen Lexikon (Leipzig 1732, S. 23). Albinoni wird hier als
„ein vortrefflicher Componist und Violinist in der Republique
Venedig Diensten“ gerühmt. Die gedruckten
Instrumentalwerke Opus I-IX werden allesamt aufgeführt. Opus
VII, schreibt er, „bestehet aus 12 starcken Concerten mit
Hautbois und Violinen“. Von den edierten umfangreicheren
Sammlungen fehlen lediglich das Op. X und die Sonate da chiesa. Die
letzteren waren bereits 1709 (Roger) bzw. 1710 (Walsh, Randell
& Hare) erschienen; Opus X (M. C. Le Cène) wurde
möglicherweise erst 1735/36 veröffentlicht. Jeglicher
Hinweis auf das umfangreiche Opernschaffen fehlt.
In dem Artikel
über Albinoni im „Historisch-Biographischen Lexicon
der Tonkünstler“ (Leipzig 1790, Erster Theil,
Spalten 24/25) von Ernst Ludwig Gerber wiederholt sich im Wesentlichen
das Urteil La Bordes. Das „Neue historisch-biographische
Lexicon der Tonkünstler“ (Leipzig 1812, Erster
Theil, Spalten 52/53) führt die Oper „Engelberta“ an, die 1690
in Venedig aufgeführt worden und in Zusammenarbeit mit
Gasparini entstanden war (Staatsbibliothek Berlin, Sign. Mus.ms. 445).
Paumgartner (Artikel „Albinoni“ in „Die
Musik in Geschichte und Gegenwart“, Kassel und Basel 1949-51,
Bd. 1, Spalte 297ff.) stellt ihn in der Bedeutung neben Benedetto
Marcello und Antonio Vivaldi: „Ihm gebührt eine
ebenbürtige Stellung neben Benedetto Marcello und Antonio
Vivaldi im letzten, bedeutsamsten Abschnitt der hochbarocken
venezianischen Tonkunst.“
Auf die Gefahr einer Gleichsetzung
wies bereits Michael Talbot hin („A Question of
Authorship“ in‚ Vivaldi Informations‘ vol
2, København 1973, hrsg. von der Internationalen Antonio
Vivaldi Gesellschaft, S. 28). Obwohl beide – Vivaldi und
Albinoni – von Geburt Venezianer sind, unterscheiden sie sich
stark nach Milieu und Laufbahn. Ebenso zeigt die Analyse wesentliche
Unterschiede in den Konzerten dieser beiden Komponisten.